|
|
Das ist eigentlich einfach: im Behandlungsstuhl sind Sie kaum in der Lage, den Argumenten eines Fachmanns etwas entgegen zu setzen. Das sieht die Rechtsprechung auch so, und sagt deshalb, dass alle Entscheidungen von Gewicht, wie z.B. das aufschiebbare Entfernen von Zähnen erst dann vom Patienten wirklich abgesegnet sind, wenn der einen Tag Gelegenheit hatte, darüber nachzudenken.
Die hatten Sie nicht. Damit ist das Kostenrisiko beim Zahnarzt. Wenn der es so eilig hat, hat er eben Pech gehabt. Anders wäre es gewesen, wenn Sie das zweite Mal dort hingekommen sind, und schon vorher über die Angelegenheit gesprochen wurde.
|
|